Geschrieben von Roman Kupisch
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Die Krankenhäuser und Kliniken des Kliniknetzwerk Südniedersachen/Nordhessen haben ab heute ihre Besuchsregeln gelockert. Fortan können pro Patient zwei Besucher für eine Dauer von zwei Stunden empfangen werden. Die Besuchenden müssen weiterhin im Klinikbereich eine FFP2 Maske tragen, zudem erhalten sie nur Einlass mit einem aktuellen negativen Schnelltest. Dieser muss von einer offiziellen Stelle durchgeführt werden. Ein Selbsttest reicht nicht aus. Die Testpflicht gilt auch für geboosterte und genesene Besucher. Auf Intensivstationen mit COVID-19 Patienten und in anderen COVID-Bereichen ist nach wie vor kein Besuch erlaubt. Auch der Besuch normaler Intensivstationen ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache möglich. Eine Ausnahme von der Testpflicht gilt für den Palliativbereich, für seelsorgerische Betreuung Sterbender, sowie für Eltern und Begleitpersonen Minderjähriger bei Notfällen. Diese Bestimmungen bleiben bis zum 07 April in Kraft.