Geschrieben von Nikita Makarov
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Ab morgen, den 1. März 2023, hebt die Landesregierung die Niedersächsische Corona-Verordnung auf. Alle landesrechtlich geregelten Corona-Schutzmaßnahmen entfallen damit. Darunter fällt unter anderem die Testnachweispflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Das teilte das niedersächsische Gesundheitsministerium mit. Damit gelten nur noch die Corona-Maßnahmen, die der Bund über das Infektionsschutzgesetz festgesetzt hat. Dazu zählt die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, sowie die Maskenpflicht für Patienten in Arztpraxen. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes läuft am 7. April 2023 aus.