Geschrieben von Nikita Makarov
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Das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 29. Juni 2022 wegen Mordes ist nun rechtskräftig. Der Angeklagte legte damals Revision gegen das Urteil ein. Er wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat nun die Revision des Angeklagten als unbegründet eingestuft und damit verworfen. Das teilte der Bundesgerichtshof aus Karlsruhe mit. Der Angeklagte hatte im August 2021 seine frühere Lebensgefährtin in ihrer Wohnung in Göttingen erwürgt, nachdem sie sich von ihm getrennt hatte. Die Polizei war zunächst von einem natürlichen Tod ausgegangen, was im Verlauf des Prozesses widerlegt werden konnte.