13 Jahre Haft für Mord an schlafender Ehefrau - verminderte Schuldfähigkeit festgestellt
Das Landgericht Göttingen verurteilte am Samstag, dem 4. März, im Prozess um die Tötung der 27-jährigen Besma A. den angeklagten Ehemann wegen Mordes in der Tateinheit mit dem illegalen Besitz einer Faustfeuerwaffe und der dazugehörigen Munition zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren. Das Gericht sieht es als bewiesen an, dass der 51-jährige Cemal A. die schlafende Besma A. spontan mit der Schusswaffe im Wohnzimmer erschoss. Aufgrund der Wehrlosigkeit des Opfers sieht die Kammer des Landgerichts das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Das Gericht ging von einem Promillewert von 2,03 beim Angeklagten zum Tatzeitpunkt aus. Das Gericht stellte deshalb zugunsten des Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit fest. Damit folgte das Gericht keiner beteiligten Prozesspartei. Die Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertretung sahen es als erwiesen an, dass der Mord genau geplant gewesen sei und forderten eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben die Möglichkeit, binnen einer Woche nach Urteilsverkündung Revision einzulegen. Die Gruppe "AG Prozessbegleitung", die den Prozess begleitetet hat und mehrere Mahnwachen organisierte, zeigte sich unzufrieden mit dem Urteil. "Es sei verharmlosend von einem beidseitigen Konflikt zu sprechen, wenn ein Mann seine Ehefrau tyrannisiert und schließlich tötet", teilte die Gruppe mit. Unverständnis formulierte die Gruppe darüber hinaus über den Fakt, dass im Urteil des Landgerichts nicht berücksichtigt wurde, dass die erste Ehefrau des Angeklagten aufgrund von häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus flüchtete und der Mord nicht als Femizid bezeichnet wird. Als Femizid bezeichnet man die Tötung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts. In Deutschland wird durchschnittlich jeden dritten Tag eine Frau von einem Mann getötet. Dabei entfällt der größte Teil der Taten in die Kategorie der Trennungstötung, also dem Töten einer Intimpartnerin, weil diese sich trennen möchte.