Windenergienutzung auf geschädigten Waldflächen möglich machen: Northeimer Kreistag verabschiedet Resolution
Um Windenergie im Wald nutzen zu können, hat der Northeimer Kreistag nun eine Resolution verabschiedet. Sie enthält einen Appell an das Land, die Möglichkeit zur Errichtung von Windenergieanlagen auf geeigneten Kalamitätsflächen im Wald zu erlauben. Bei Kalamitätsflächen handelt es sich um stark geschädigte Waldflächen. Aktuell verbietet das Land die Ausweisung von Flächen zur Windenergienutzung, die als Vorranggebiet Wald definiert sind. Nach Angaben des Landkreises trifft dies auf ca. 90 Prozent der Waldflächen im Landkreis Northeim zu, auch auf die stark geschädigten Waldflächen. Da so die Möglichkeiten zur Ausweisung von Flächen zur Windenergienutzung deutlich erschwert werden, appelliert der Kreistag in seiner Resolution an das Land, entsprechende Ausnahmeregelungen zu ermöglichen. Hintergrund der Resolution ist die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) im Landkreis Northeim. Im RROP müssen dabei auch Vorgaben vom Land Niedersachsen berücksichtigt werden, die sich aus dem „Niedersächsischen Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetztes des Bundes“ ergeben. Daraus ergibt sich, dass aktuell 1,04 Prozent der Northeimer Landkreisfläche für Windenergienutzung ausgewiesen werden muss. Nach aktuellem Stand sei der Landkreis Northeim in der Lage, dieses Teilflächenziel zu erreichen. Um auf eine möglicherweise erfolgende Erhöhung des Teilflächenziels durch das Land Niedersachsen vorbereitet zu sein und gleichzeitig auch weitere besonders geeignete Flächen für die Windenergieerzeugung vorhalten zu können, sollten nach Auffassung des Kreistages im RROP auch ausgewählte Flächen in Waldgebieten für die Windenergienutzung ausgewiesen werden können.