Geschrieben von Nikita Makarov
Datum:
Gestern hat die Niedersächsische Landesregierung den Entwurf des so genannten Windenergiebeschleunigungsgesetzes beschlossen. Dieser soll nun in den Landtag eingebracht werden. Das gab die Landesregierung in einer Mitteilung bekannt. Kernziele des Gesetzes sind im Wesentlichen drei Teile. Zum einen sollen regionale Flächenziele für die Windenergie festgelegt werden, des Weiteren soll das Niedersächsische Raumordnungsgesetz angepasst werden und als drittes sollen Formen der Bürger- und Kommunenbeteiligung am Ausbau von Erneuerbaren Energien ermöglicht werden. Für den Landkreis Göttingen hat die Landesregierung 4,34 Prozent der Gesamtfläche als mögliche Fläche für Windenergie ausgemacht, 1,16 Prozent der Gesamtfläche sollen für Windkraft genutzt werden. In der Stadt Göttingen liegt das Flächenpotential für Windkraft bei 2,23 Prozent, genutzt werden sollen 0,44 Prozent. Im Landkreis Northeim sollen 1,04 Prozent der Fläche genutzt werden bei einem Flächenpotenzial von 3,52 Prozent. Ziel der Landesregierung ist es 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenergie zur Verfügung zu stellen.