Geschrieben von Nikita Makarov
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Das Verwaltungsgericht Göttingen hat gestern nach einer mündlichen Verhandlung die Umzäunung und polizeiliche Bewachung des Gebäudes in der Groner Landstraße 9-9b als rechtswidrig erklärt. Das gab die Anwaltskanzlei Sven Adam in einer Mitteilung bekannt. Im Juni 2020 hatten sich rund 120 der insgesamt 700 Bewohner des Gebäudekomplexes mit dem Coronavirus infiziert. Die Stadt Göttingen hatte daraufhin eine Quarantäneanordnung erlassen und den Komplex mit Hilfe der Polizei eingezäunt. Das Verwaltungsgericht erklärte diese Umzäunung als unzulässig, da es hierfür keine Rechtsgrundlage nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gegeben habe. Die Stadt hatte damals weder Ausnahmen von der Quarantäne formuliert, noch hat die Stadt Anwohnern mit einem negativen Corona-Test die Möglichkeit gegeben, den Komplex zu verlassen.