Stadt Hann. Münden stellt spezielle Abbrennplätze für Silvesterfeuerwerk zur Verfügung
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dürfen Feuerwerkskörper in Hann. Münden nur in wenigen Bereichen überhaupt gezündet werden. Deshalb stellt die Stadt erneut spezielle Abbrennplätze für Silvesterfeuerwerk bereit. Diese können vom 31. Dezember ab 1 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr in Anspruch genommen werden. Die Plätze sind zum einen der Parkplatz am Hochbad Auf dem Rattwerder und zum anderen auf dem Unteren Tanzwerder zwischen dem Weserstein und der gepflasterten Querverbindung des Straßenrings. Hintergrund ist, dass Feuerwerk nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden angezündet werden darf. Ein Abstand von mindestens 200 Metern muss eingehalten werden. Daneben appelliert die Stadtverwaltung an die Vernunft aller Bürger*innen, verantwortungsvoll und besonnen mit den Feuerwerkskörpern umzugehen.