Geschrieben von Benita Heukamp
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Vom 1. April bis zum 15. Juli gilt in Niedersachsen der Leinenzwang für Hunde in der freien Landschaft. Hintergrund ist die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit von Wildtieren. Die „freie Landschaft“ umfasst Flächen des Waldes und die übrige freie Landschaft, ebenso wie zugehörige Wege und Gewässer. Nicht zur freien Landschaft zählen etwa für den öffentlichen Verkehr bestimmte Straßen und Wege, Gebäude, Hofflächen oder Gärten. Auch im innerstädtischen Bereich, in dem keine allgemeine Leinenpflicht gilt, sollten Hundehalter ihre Hunde nicht frei laufen lassen und besonders aufmerksam sein. Während der Brut- und Setzzeit sind Wildtiere in ihrer Bewegungsfreiheit und in ihren Fluchtmöglichkeiten eingeschränkt. Für bodenbrütende Vogelarten wie Enten, Rebhühner oder Lerchen beginnt hier die Brutzeit. Einige Tierarten wie Hasen oder Schwarzwild haben bereits Nachwuchs, andere Arten sind in dieser Zeit hochtragend. Freilaufende Hunde stellen insbesondere für Jungtiere eine Gefahr dar. Bei Störungen, etwa durch einen stöbernden Hund, stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihrer Jungen ein. Ein Verstoß gegen die Leinenpflicht kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, das Bußgeld kann bis zu 5.000 Euro betragen.