OLG Braunschweig kippt Urteil zum Hausfriedensbruch an der ehemaligen JVA Göttingen
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat den Freispruch eines Angeklagten des Amtsgerichts Göttingen gekippt. Das gab das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt. Bei dem Urteil geht es um einen Fall wegen Hausfriedensbruchs auf dem Gelände der ehemaligen JVA am Göttinger Waageplatz im Oktober 2022. Das Berufungsgericht klärte vor allem die Frage, ob die Mauer vor der JVA als Teil des Gebäudes und damit als Teil des Schutzbereichs durch das Strafgesetzbuch gewertet werden könnte. Außerdem wurde geprüft, ob das damalige Ultimatum von Oberbürgermeisterin Petra Broistedt einen Hausfriedensbruch ausschließen würde. Das Amtsgericht Göttingen hatte zu Gunsten des Angeklagten entschieden. Das Oberlandesgericht hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft Göttingen nun jedoch statt gegeben und urteilte, dass die Mauer Teil des Gebäudes sei. Außerdem schließe ein Ultimatum den Straftatbestand nicht aus. Der Angeklagte gehörte zu der Gruppe „Autonome Stadtverwaltung Göttingen“. Diese hatte die JVA im Oktober 2022 besetzt, um auf den Umbau der JVA zu einem sogenannten Sozialen Zentrum einzuwirken. Hierzu hatte es im Vorfeld Streitigkeiten wegen eines Kaufes durch eine Gesellschaft bzw. Anmietung der Anlage durch die Initiative Soziales Zentrum gegeben. Das Amtsgericht Göttingen muss nun erneut über den Fall entscheiden.