Geschrieben von Annika Quentin
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Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Klage eines Elternpaares aus Duderstadt gegen die Stadt Duderstadt abgewiesen. Diese hatten gegen die Schulbesuchspflicht für ihr Kind geklagt und haben die Klage nun verloren. Das geht aus eine Bericht der die HNA hervor. Die Eltern hatten ihren Sohn kurz vor der Einschulung in die Grundschule wieder von der Schule abgemeldet und angegeben, ihr Kind werde statt dem regulären Schulunterricht das Angebot eines freien Bildungsträgers wahrnehmen. Die Schulbehörde ordnete an, dass der Junge die Schule besuchen müsse, ansonsten drohe eine Geldstrafe. Die Eltern klagten daraufhin, das Gericht wies die Klage jedoch ab. Der gewählte Bildungsträger sei keine anerkannte Schule in freier Trägerschaft, die den Besuch einer staatlichen Schule ersetzen könne. Das Gericht führte weiter aus, dass es ein Teil der Erziehungspflicht von Erziehungsberichtigen sei, dafür zu sorgen, dass sich Kinder an die gesetzliche Schulpflicht halten.