Geschrieben von Benita Heukamp
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Nach der Abschiebung der 40-jährigen Yacinta P. aus dem Landkreis Göttingen schließen sich auch die Wähler*innengemeinschaft Göttinger Linke und der Kreisverband der Göttinger Grünen der vorherrschenden Kritik an. Bei einer Person, die bereits seit acht Jahren im Land lebe, gelte es, Transparenz und Menschlichkeit walten zu lassen, so Grünen-Kreistagsabgeordnete Ute Haferburg, auch wenn rechtliche Grundlagen eingehalten worden seien. Von Seiten der Linken heißt es, das Handeln des Landkreises sei eine Schande gegen die Menschlichkeit und schade der Gesellschaft: Yacinta, die eine Ausbildung beginnen wollte, hätte mit ihrer Arbeitsleistung einen Gewinn für die Gesellschaft dargestellt. Auch sei zu hoffen, dass sie durch weitere Protest zurückkommen dürfe. Yacinta P. lebte seit 2016 im Landkreis Göttingen. Im selben Jahr stellte sie einen Asylantrag, der 2018 abgelehnt und 2019 nach gerichtlicher Entscheidung bestandskräftig war. Seitdem habe die Ausreisepflicht bestanden, so der Landkreis Göttingen in einer Klarstellung. Die Abschiebung habe erst jetzt stattfinden können, da die Betroffene mangels Mitwirkung an der Identitätsklärung erst keine Reisedokumente erhalten konnte. Am Montag wurde sie, begleitet von Protesten, von Frankfurt aus nach Malawi abgeschoben.