Geschrieben von Nikita Makarov
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Das Landgericht Göttingen hat einem 2016 geborenen Mädchen ein Schmerzensgeld in Höhe von einer Million Euro zugesprochen. Das ist die höchste Summe an Schmerzensgeld, die das Landgericht Göttingen jemals festgelegt habe. Das teilte das Landgericht in einer Mitteilung mit. Demnach habe das medizinische Personal bei der Geburt des Mädchens mehrere grobe Behandlungsfehler gemacht. Das Mädchen leide bis heute an schwersten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen, sie sei nicht in der Lage zu sprechen oder selbständig zu essen und sie brauche ununterbrochen Betreuung. Bei der Geburt des Mädchens haben laut Gericht weder die Hebamme noch der Arzt einen Notkaiserschnitt eingeleitet, der angesichts des schlechten Zustandes des Mädchens hätte zwingend erfolgen müssen. Dazu sei nach der Geburt das Mädchen nicht ausreichen überwacht worden und nicht mit genug Sauerstoff versorgt worden. Auch wurde versäumt, rechtzeitig den neonatologischen Notdienst der UMG anzufordern. Derzeit sei nicht mehr mit einer Verbesserung des Zustandes des Mädchens zu rechnen. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig, die Geburtsstation des betroffenen Krankenhauses sei inzwischen geschlossen.