Nach Beschwerde des "Savoy"-Betreibers: Tanzverbot an Karfreitag bleibt
Das Bundesverfassungsgericht hat das Tanzverbot an Karfreitag nach einem Verfahren am Göttinger Amtsgericht erneut bestätigt. Hintergrund ist ein Bußgeldverfahren gegen den Betreiber der Diskothek „Savoy“. Er hatte trotz Verbots am Karfreitag 2024 eine Party veranstaltet, bei der Gäste tanzten. Das Göttinger Amtsgericht hat das Verfahren nach Beschwerde gegen das Bußgeld ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob das Tanzverbot möglicherweise die negative Religionsfreiheit von Nichtchrist*innen und die Berufsausübungsfreiheit verletzten und somit mit dem Grundgesetz und dem staatlichen Neutralitätsgebot unvereinbar sein könnten. Die Karlsruher Richter*innen wiesen dies ab. Sie betonten, dass der Schutz religiöser Feiertage ein wichtiges Gut sei und eine Einschränkung der Berufsfreiheit von Gastronom*innen rechtfertige. Für Diskotheken und Clubs bedeutet das: Am stillen Feiertag Karfreitag bleibt das Feiern in Niedersachsen weiterhin untersagt.