Geschrieben von Benita Heukamp
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Schulen und Dienstgebäude im Landkreis Northeim werden nicht dauerhaft mit der deutschen Nationalflagge beflaggt. Darüber hat nun der Kreisausschuss des Landkreises entschieden. Die Thematik wurde auf Antrag der AfD diskutiert. Abgelehnt wurde dieser, weil eine dauerhafte Beflaggung nicht mit den geltenden landesrechtlichen Regelungen vereinbar sei, wie der Landkreis in einer Mitteilung ausführt. Dem Niedersächsischen Wappengesetz und Beflaggungsordnungen nach erfolge eine Beflaggung öffentlicher Gebäude nur an festgelegten Tagen, etwa dem Tag der Deutschen Einheit. Eine dauerhafte Beflaggung würde über die bestehenden gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und von der üblichen Praxis abweichen. Darüber hinaus gelte es im Bildungsbereich, politische und weltanschauliche Neutralität zu wahren. Der Antrag ist nun abschließend abgelehnt.