Abfallgebühren des Landkreises Northeim für 2016 am 01. Juli fällig
Der Landkreis Northeim weist die Anwohner darauf hin, dass die Abfallgebühren für dieses Jahr fällig werden. Wer als Grundstückseigentümer kein Lastschriftverfahren eingerichtet hat, muss bis zum 1. Juli die Gebühren überweisen. Sonst drohen Mahngebühren, Säumniszuschläge und Vollstreckungskosten. Da die Gebühren nicht verändert wurden, bleiben die Bescheide aus dem Jahr 2015 gültig. Deshalb wurden keine neuen Bescheide an die Grundstückeigentümer verschickt, so der Landkreis Northeim. Für nächstes Jahr hat Landrätin Astrid Klinkert-Kittel angekündigt, die Gebühren für Restmüll und Gewerbemüll aufgrund der guten Bilanz der Kreisabfallwirtschaft senken zu wollen.