Geschrieben von Jeanine Rudat
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Der Landkreis Northeim macht auf die Bedeutung von Saumbiotopen aufmerksam. Der Erhalt der neben bewirtschafteten Flächen gelegenen natürlich begrünten Weg-, Feld- und Wiesenränder sei wichtig für viele nützliche Tiere und seltene Pflanzen. Leider komme es immer noch vor, dass die Saumbiotope ohne Achtung der Eigentumsgrenzen überpflügt oder in anderer Weise ohne Rücksicht auf die dort lebenden Tiere und Pflanzen beeinträchtigt werden, so Landkreissprecher Dirk Niemeyer. Die ökologische Bedeutung dieser wichtigen Lebensstätten sei offenbar nicht allen bewusst. Die Flächen der Saumbiotope dürfen weder umgebrochen noch mit Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Sie müssen vor allem in der Brut- und Setzzeit - vom 1. April bis 15. Juli - von Schlegelmähern verschont bleiben. Um einen größtmöglichen Schutz der in den Saumbiotopen lebenden Tiere zu gewährleisten, sollten vor der Ernte nur die Überfahrten und nach der Raps- bzw. Getreideernte die Ränder an der Feldseite bei Bedarf abgemäht werden. Wegseitenräume und Gräben sollten, falls nötig, erst ab Mitte September und Gräben nur an der Feldseite geschröpft werden. Böschungen als besonders wichtige Lebensstätten sollten grundsätzlich geschont werden. Etwaige Areale mit Problemkräutern sollten punktuell unter Schonung der übrigen Fläche gemäht werden. Bei Mähgeräten - nach Möglichkeit keine Schlegelgeräte - ist die Einstellung der Schnitthöhe so hoch wie möglich vorzunehmen, um dort vorkommenden Tieren eine Überlebenschance zu bieten.