Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen die Schließung der Grundschule Bad Grund ab
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat einen Eilantrag gegen die Schließung der Grundschule Bad Grund zum Schuljahresende 2015/2016 abgelehnt. Ein Elternpaar hatte geklagt, da es unter anderem der Auffassung war, dass die erstellte Schülerzahlenprognose eine Schließung nicht rechtfertigen würde. Das Gericht sah das anders. Die Gemeinde Bad Grund habe schlüssig dargelegt, dass die sinkende Zahl der Grundschüler im Gemeindegebiet auch unter Berücksichtigung der Zuzüge von Flüchtlingskindern die Aufhebung der zwei Grundschulen Bad Grund und Eisdorf erforderlich mache, heißt es in dem Urteil. Die getroffene Abwägungsentscheidung sei daher laut Gericht nicht zu beanstanden. Das Elternpaar hätte insoweit nicht dargelegt, dass die Aufhebung der Grundschule Bad Grund für sie bzw. ihren Sohn zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung führe. Schon im Januar hatten Eltern gegen die Schließungspläne geklagt. Daraufhin hatte die Gemeinde Bad Grund die Erstellung der Schülerzahlenprognose in Auftrag gegeben.