Geschrieben von Nina Römermann
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Im Prozess gegen einen 27-jährigen Göttinger, der wegen sexueller Nötigung und versuchter sexueller Nötigung angeklagt war, ist gestern ein Urteil gefallen. Der Richter legte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt auf Bewährung fest. Bewährungsauflage ist die Wahrnehmung einer psychotherapeutischen Behandlung. Die Staatsanwaltschaft hatte insgesamt zwei Jahre und neun Monate ohne Bewährung gefordert und auf die Folgen der Tat für die Opfer hingewiesen. Die Verteidigung hingegen plädierte auf eine Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Sie ging insbesondere auf das soziale Umfeld des 27-Jährigen ein, welches positiven Einfluss auf seinen Therapieverlauf während der Haft haben werde. Am gestrigen zweiten Verhandlungstag wurden vor allem die Wiederholungsgefahr besprochen und psychiatrische Gutachten herangezogen. Hierbei wurde eine Therapie angeraten. Der Göttinger hatte bereits am ersten Verhandlungstag allen Anklagepunkten zugestimmt. Gestern entschuldigte er sich für seine Taten.