Geschrieben von Isabel Pfannkuche
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Im Prozess um den versuchten Mord an seiner Ex-Freundin wartet das Landgericht Göttingen noch immer auf ein Geständnis des Angeklagten. Sollte der 29-Jährige ein Geständnis ablegen, könne er mit einer Bewährungsstrafe von etwa zwei Jahren rechnen, so die Staatsanwaltschaft gestern. Der Wurf auf die Ex-Freundin mit einem fast zehn Kilogramm schweren Stein, der diese verfehlte, wird von der Staatsanwaltschaft weder als versuchtes Tötungsdelikt noch als versuchte Körperverletzung bewertet. Als besondere Schwere der Schuld benannte das Gericht von den weiteren 16 Anklagepunkten das Ausbremsen mit dem Auto, das Fesseln ans Bett, die Freiheitsberaubung sowie das Überweisen von 1.000 Euro vom Konto des Opfers. Die Frau hatte im November 2015 die Beziehung zum Angeklagten beendet, er soll daraufhin aus Eifersucht gewalttätig geworden sein. Der nächste Verhandlungstermin ist am Freitag.