Geschrieben von Sara Riedel
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Das Göttinger Amtsgericht hat den Einspruch eines Kosovo-Albaners im Fall der Volksverhetzung gestern verworfen. Grund war, dass er nicht vor Gericht erschienen war. Im März dieses Jahres hatte er einen rechtsextremistischen Kommentar unter einen Artikel des Göttinger Tageblatts bei Facebook gepostet. Darin ging es um eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge. Der Angeklagte wurde in der ersten Verhandlung vom Göttinger Amtsgericht zu 90 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. Daraufhin legte er Einspruch ein. Der Strafbefehl wird für rechtmäßig erklärt, wenn sich der Angeklagte nicht fristgerecht gegen die Verwerfung seines Einspruchs wendet.