Geschrieben von Julia Kleine
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Anfang September wird der Beirat für Menschen mit Behinderungen der Göttinger Stadtverwaltung neu gewählt. Der Beirat setzt sich für die Interessen von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen ein. Er besteht aus neun stimmberechtigen Mitgliedern und neun Stellvertretern. Sie beraten Ausschüsse und sprechen Empfehlungen aus. Stimmberechtigt sind alle Menschen mit Behinderung, die mindestens 16 Jahre alt sind, eine Bescheinigung zum Nachweis ihrer Behinderung besitzen und ihren Erstwohnsitz in Göttingen haben. Kandidieren kann jeder, der aktives Stimmrecht besitzt sowie Menschen ohne Behinderungen, die als Vertreter von Selbsthilfevereinen oder Organisationen im Behindertenbereich agieren. Bewerbungsschluss ist der 28.August, die Wahl findet am 4. September ab 15.30 Uhr im Neuen Rathaus statt.