Rund 37 Prozent der in Teilzeit Beschäftigten im Kreis profitieren nicht vom Rückkehrrecht in Vollzeit
Rund 37 Prozent der in Teilzeit Beschäftigten im Kreis Göttingen sollen nach Angaben der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) nicht vom Rückkehrrecht in Vollzeit profitieren können. Trotz eines ab 2019 neu geltenden Gesetzes wären rund 56.400 Arbeitnehmer in der Region davon ausgeschlossen. Grund sei, dass ihr Betrieb weniger als 45 Mitarbeiter habe. Davon wären vor allem die Gastronomie aber auch Beschäftigte in Bäckereien und Metzgereien betroffen. Noch in diesem Monat soll das Gesetz den Bundestag passieren. NGG-Geschäftsführer Manfred Tessmann appelliert daher an die südniedersächsischen Bundestagsabgeordneten, sich für eine Änderung einzusetzen. Auch kleine Betriebe sollten ein Rückkehrrecht in Vollzeit erhalten. Menschen, die bisher nur in Teilzeitjobs gearbeitet haben, würde das Gesetz außerdem nichts bringen. Es sei auch hinsichtlich der Reduzierung der Altersarmut nicht hilfreich, kritisiert die NGG.