Geschrieben von Anja Würfel
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Die bundesweite polizeiliche Beobachtung eines linken Göttinger Fotojournalisten ist durch eine Panne der Polizei in Sachsen offenbart worden. Nach Angaben des Anwalts des Journalisten, Sven Adam, sei eine Mitteilung der Polizeidirektion Görlitz, die an den Staatsschutz der Polizeidirektion Göttingen gerichtet war, irrtümlich ihm zugesandt worden. Darin enthalten waren Angaben über die Anwesenheit des 28-jährigen Journalisten am 03. November in Ostritz bei Görlitz. Nach Angaben Adams werfe die Mitteilung viele Fragen auf. Der betroffene Journalist hätte keine Kenntnis über die Beobachtung gehabt. In einer Auskunft über die bei der Göttinger Polizei gespeicherten personenenbezogenen Daten vom 18. August diesen Jahres, hatte die Polizeidirektion Göttingen diesen Umstand nicht mitgeteilt und auch keinen sogenannten Sperrvermerk verfügt. Weitere in der Mitteilung enthaltene Informationen würden laut Adam nahelegen, dass die bundesweite Beobachtung seit mehr als sechs Jahren ohne Kenntnis des Betroffenen durchgeführt wurde. Des Weiteren wurde heute durch Adam eine Klage vor dem Göttinger Verwaltungsgericht erhoben: Diese bezieht sich auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beobachtung und der unvollständigen Auskunft vom 18. August.