Geschrieben von Katharina Carle
Datum:
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat den Eilantrag gegen den Bau und Betrieb einer Asphaltmischanlage der Stadt Northeim abgelehnt. Die Asphaltmischanlage am weißen Budenweg soll den Asphalt für den Ausbau der A7 liefern. Am fünften Februar ging ein entsprechender Antrag der Anlagenbetreiberin über das staatliche Gewerbeaufsichtsamt bei der Stadt Northeim ein. Da nicht innerhalb von zwei Monaten nach Antragseingang eine Stellungnahme der Gemeinde vorlag, ist dieses als Einverstädnis der Stadt zu sehen. Am 18. Mai erteilte dann das staatliche Gewerbeaufsichtsamt die Genehmigung für die Anlage. Am 27. April hatte die Stadt Northeim sich zwar gegen den Bau der Asphaltmischanlage ausgesprochen, jedoch habe die Stadt, nach Auffassung des Gewerbeaufsichtsamt, die zweimonatige Frist überschritten. Dies bestätigte nun das Verwaltungsgericht. Die Stadt Northeim hätte Anfang April erkennen können, dass sie um eine Stellungnahme gebeten worden sind und zu diesem Zeitpunkt standen ihr auch alle nötigen Unterlagen zur Verfügung. Somit hätte eine Stellungnahme bis zum fünften April erfolgen müssen. Die inhaltlichen Einwände der Stadt zum Naturschutz in dem Gebiet und das die Straße nicht für den LKW-Verkehr ausgelegt sei, ließ das Verwaltungsgericht außer Acht, da diese Einwände nicht innerhalb der Frist gemacht worden sind. Die Stadt Northeim kann nun innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.