Geschrieben von Anja Würfel
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Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat den Fall um die Datensammlung der Polizei Göttingen abgeschlossen und für komplett rechtswidrig erklärt. Das Fachkommissariat der Polizeiinspektion Göttingen soll bis ins Jahr 2015 Daten über mutmaßliche Mitglieder der linken Szene in Aktenordnern gesammelt haben. Die Aktenordner seien laut Angaben der Göttinger Polizei inzwischen vernichtet, wodurch die Sammlung hinsichtlich der Datenverarbeitung nicht mehr geprüft werden könne. Allerdings führte die Landesbeauftragte für den Datenschutz aus, dass jede auch nicht elektronisch geführte Datensammlung eine Errichtungsanordnung bzw. eine Dateibeschreibung voraussetze. Eine solche hat allerdings nie vorgelegen, was die Polizeidirektion Göttingen auch einräumte. Laut des Anwalts der betroffenen Personen, Sven Adam, sei die Position der Landesbeauftragten für Datenschutz eindeutig und stelle sich gegen die Rechtsauffassung des Justitiarats der Polizeidirektion Göttngen. Außerdem Stellt Adam fest, dass aktuell noch 13 Verfahren vor dem Göttinger Verwaltungsgericht zu diesem Komplex betreut werden und die Polizeidirektion, seines Erachtens, noch immer die Auffassung vertrete, dass für personenbezogene Daten keine Dateibeschreibung nötig sei. Adam wirft der Polizeidirektion mangelndes Verständnis für Datenschutz vor: Die 13 Verfahren beziehen sich auf Datensammlungen auf Foto-Stellwänden und behördeninterne E-Mails – hier vertrete die Polizei weiterhin die Ansicht, dass dafür keine Dateibeschreibung nötig sei, so Adam.