Geschrieben von Jennifer Bullert
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Gegen den früheren niedersächsischen Landtagsabgeordneten Ronald Schminke aus Hann. Münden liegt ein Strafbefehl vor. Demnach soll er aufgrund von übler Nachrede 40 Tagessätze zu je 100 Euro zahlen. Hintergrund sind seine Äußerungen, dass es in einem Hedemündener Pflegeheim finanzielle Engpässe gegeben habe. Das entspreche jedoch nicht den Tatsachen, wie Ermittlungen der Göttinger Staatsanwaltschaft ergeben hätten, so der Göttinger Oberstaatsanwalt Andreas Buick: „Im Jahr 2016 war gegen den Angeklagten Strafanzeige wegen übler Nachrede erstattet worden. Und das Verfahren konnte seinerzeit nicht durchgeführt werden, die Ermittlungen konnten nicht geführt werden, weil er Abgeordneter war und der Landtag die Immunität nicht aufgehoben hat. Nachdem er nunmehr dem neuen Landtag nicht angehört, sind die Ermittlungen dann wieder aufgenommen worden und haben dazu geführt, zu dem Ergebnis, dass es in der Tat beim Haus der Heimat GmbH keine Liquiditätsengpässe gab.“ Gegen den Strafbefehl hat Schminke Einspruch eingelegt.