Wahl des neuen Göttinger Beirats für Menschen mit Behinderungen im September
Am 4. September wird der neue Beirat für Menschen mit Behinderungen in Göttingen gewählt. Er fungiert als Sprachrohr für Menschen mit Handicap, besteht aus neun stimmberechtigten Mitgliedern sowie neun Stellvertretern und steht den Ausschüssen beratend zur Seite. Seine Amtszeit beträgt drei Jahre. An der Wahl können alle Menschen mit Behinderungen teilnehmen, die ihren Erstwohnsitz in Göttingen haben, mindestens 16 Jahre alt sind und ihre Behinderung bescheinigen können. Bewerbungsschluss für Kandidaten ist der 28. August. Antreten können auch nicht behinderte Menschen, die sich in Selbsthilfe-Vereinen oder Organisationen für behinderte Menschen engagieren.