Zoll hat Arbeitsverhältnisse von etwa 300 Reinigungskräften in der Region geprüft
Der Zoll hat im Rahmen einer Schwerpunktprüfung die Arbeitsverhältnisse von etwa 300 Reinigungskräften in Göttingen, Hildesheim, Braunschweig und der Region geprüft. In fünf Fällen ergaben sich Hinweise auf einen nicht gezahlten Mindestlohn. In acht Fällen wurden mögliche Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz deutlich. Hinweise auf zu unrecht bezogene Sozialleistungen gab es in sechs Fällen, und etwa neun Personen schienen zu arbeiten, ohne bei der Sozialversicherung gemeldet zu sein. 68 Zollbeamte waren mit der Schwerpunktprüfung beauftragt. Der Fokus der Prüfung lag vor allem auf Gewerbeobjekten und Behörden. Eine höhere Zahl von Verstößen hätte es vermutlich gegeben, wenn auch in Privathaushalten kontrolliert worden wäre, teilte das Hauptzollamt Braunschweig mit.