Das Verwaltungsgericht Göttingen hat den Eilantrag von AfD-Politiker Justin Vogel abgewiesen. Dieser hatte eine rechtliche Prüfung verlangt, da der Wahlausschuss in Herzberg ihn von der Bürgermeisterwahl ausgeschlossen hat. Im Hintergrund stehen Zweifel an der Verfassungstreue Vogels, weil er ein führender Kopf im Kreisverband der AfD ist. Justin Vogel hat nun Möglichkeiten, weitere juristische Schritte einzuleiten: Zum einen kann er beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Dafür gilt eine Frist von 14 Tagen. Zum anderen kann er nach der Wahl klagen. Denn aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts geht hervor, dass es einen „nachgelagerten Rechtsschutz“ prüfen müsse. Diesen könne Justin Vogel aber erst nach der Wahl in Anspruch nehmen; dann könnte im gravierendsten Fall neu gewählt werden.
Hinweis: Wir haben den Satz zum Oberverwaltungsgericht in Lüneburg präzisiert.