Ab sofort 16 Bodycams bei der Polizeiinspektion Göttingen im Einsatz
Sendung: | Mittendrin Redaktion |
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AutorIn: | Jennifer Bullert |
Datum: | |
Dauer: | 03:49 Minuten bisher gehört: 280 |
Der Göttinger Polizeidirektionspräsident Uwe Lührig (l.) und der Göttinger Polizeiinspektionsleiter Thomas Rath (r.) präsentieren gemeinsam mit dem Polizisten Jan Fischer (Mitte) die neuen Bodycams. (Bild: Jennifer Bullert)
Manuskript
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393 Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte gerechnet auf 365 Tage – das ist die Bilanz der Polizeidirektion Göttingen vom vergangenen Jahr und entspricht somit mehr als einem solchen Vorkommnis pro Tag. In Folge tätlicher Übergriffe waren insgesamt 25 Polizeibeamte vorübergehend nicht dienstfähig. Die Zahl der Fehltage von Polizisten in der Göttinger Direktion betrug fast 590. Bodycams sollen dieser Entwicklung nun Einhalt gebieten. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius hatte dafür im Dezember 2016 den Startschuss gegeben. Uwe Lührig, der Präsident der Polizeidirektion Göttingen, ist überzeugt von den präventiven Effekten, die die Bodycams mit sich bringen:
O-Ton 1, Uwe Lührig, 21 Sekunden
„Die Erfahrung, die wir gemacht haben, basieren auf den Erfahrungen, die wir im Pilotprojekt 2017 schon gemacht haben. Das heißt, es führt zu Deeskalation vor Ort. Und ähnliche Erfahrungen haben die Kolleginnen und Kollegen innerhalb der Polizeidirektion Göttingen, wo die Kamera schon Mitte November eingesetzt worden ist, ebenfalls gemacht. Allerdings haben wir mittlerweile eine wesentlich bessere technische Ausstattung und auch weitergehende Funktionen.“
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Der Polizeiinspektion Göttingen stehen fortan 16 Bodycams zur Verfügung, die an die einzelnen Kommissariate und Stationen verteilt sind. Sie sollen anlass- bzw. dienstabhängig eingesetzt werden. Insgesamt sind für die übergeordnete Polizeidirektion Göttingen 57 Geräte vorgesehen, die bedarfsorientiert verteilt werden. Die Anschaffungskosten pro Kamera belaufen sich dabei auf etwa 370 Euro. Jan Fischer ist einer der Beamten, der bereits eine Bodycam trägt. Auf seiner Dienstjacke ist die etwa weckergroße Kamera rechts auf Brusthöhe montiert, links daneben steht der Hinweis „Videoaufzeichnung“. Das Sicherheitsgefühl erhöhe sich durch das Tragen aber nicht unbedingt, meint Fischer. Allerdings gebe es einen anderen Vorteil.
O-Ton 2, Jan Fischer, 30 Sekunden
„Für mich ist es aber eine Möglichkeit, oder für uns ist es eine Möglichkeit, eine objektive Linie zu schaffen, wo man wirklich Videomaterial hat, auf das man zurückgreifen kann, wo man sich auch selber nochmal ins Gedächtnis bringen kann, was eigentlich passiert ist. Wie genau der Ablauf war. Und viele polizeiliche Situationen sind so schnelllebig, dass man auch manchmal einfach nicht mehr genau weiß, wie etwas stattgefunden hat. Man ist ja auch unter Adrenalin und dergleichen. Dementsprechend kann so eine Kamera sehr viel helfen, sich so eine Situation wieder zu Gemüte zu führen, sprich: wieder in Erinnerung zu kriegen.“
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Die Bodycams zeichnen im Weitwinkel auf und verfügen auch über eine Nachtsichtfunktion. Allerdings darf nicht einfach so der Aufnahmeknopf gedrückt werden. Aufzeichnungen sind nur an öffentlichen Straßen und Plätzen sowie an öffentlich zugänglichen Orten erlaubt. Zudem besteht eine Kennzeichnungspflicht und der Polizist muss zuvor den Hinweis geben, dass ab sofort die Kamera läuft. Voraussetzung ist Paragraph 32 Absatz vier des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes. Bei Versammlungen dürfen die Kameras jedoch nicht eingesetzt werden. Hinsichtlich der Themen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sagt Polizeipräsident Lührig:
O-Ton 3, Uwe Lührig, 37 Sekunden
„Wir haben Löschfristen, die wir natürlich auch in diesem Bereich ganz verantwortungsbewusst einsetzen. Wir haben allerdings auch rechtliche Voraussetzungen geschaffen bekommen vom Landtag mit dem neuen Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetz, wo wir die Kamera einsetzen können, in bestimmten Situationen. Wenn es lebensbedrohliche Situationen gibt, wenn es Straftaten gibt, wenn es Ordnungswidrigkeiten gibt, können die Kollegen die Kamera einsetzen. Das geht dann in den Vorgang hinein. Und wenn es zur Staatsanwaltschaft geht oder zum Landkreis geht, dann wird das Verfahren gelöscht, wenn es keine Widerspruchsfristen mehr gibt, ansonsten allerspätestens nach 28 Tagen.“
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Die Bodycams kommen nur bei Polizeibeamten zum Einsatz, die vorab eine entsprechende Schulung zu technischen Aspekten aber auch zu rechtlichen Voraussetzungen durchlaufen haben.
Zur Verfügung gestellt vom StadtRadio Göttingen
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