Sendung: Mittendrin Redaktion
AutorIn: Yannick Henze
Datum:
Dauer: 02:26 Minuten bisher gehört: 381
Das Landgericht Göttingen hat gestern das Urteil im Mordfall vom 8. Dezember 2017 in Katlenburg-Lindau verkündet. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten des Totschlags und der Störung der Totenruhe beschuldigt. Einzelheiten zur Urteilsverkündung nun von Yannik Henze.
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Manuskript

Text

Für den Mord an seinem Nachbarn und das anschließende Zerstückeln der Leiche, musste sich ein 29-jähriger Mann knapp ein Jahr nach seinem Geständnis vor dem Göttinger Landgericht verantworten. Nun fiel das Urteil. Der Angeklagte soll Anfang Dezember 2017 nach dem gemeinsamen Konsum alkoholischer Getränke mit seinem Wohnungsnachbarn S. in Streit geraten sein und diesem mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Als der Nachbar daraufhin anfing vor Schmerzen zu schreien, entschloss sich der Angeklagte dazu, S. zu töten, um ein mögliches Strafverfahren wegen Körperverletzung zu vermeiden, weil er bereits mehrfach wegen Körperverletzungsdelikten vorbestraft war. Er nahm eine Schnur und erwürgte das Opfer. Am folgenden Tag kehrte er in die Wohnung von S. zurück und zerteilte die Leiche mit einem Fleischermesser. Anschließend verpackte er die Leichenteile in Tüten und verscharrte diese zusammen mit einem Komplizen auf einem Feld. Im Laufe der Ermittlungen konnten nicht alle Leichenteile gefunden werden, insgesamt fehlten drei. Im Prozess hatte der Angeklagte angegeben, Gedächtnislücken zu haben. So konnte nicht geklärt werden, wo sich die restlichen Leichenteile befinden. Der Angeklagte hatte sich außerdem mit dem Thema „Okkultismus“ beschäftigt und stand in Kontakt mit dem „Deutschen Hüter Orden“. Dieser beschäftigt sich mit esoterischen Praktiken und vermietete in Lindau Wohnungen an seine Mitglieder. Nach einem vereitelten Suizidversuch des Angeklagten im August 2018, legte dieser ein Geständnis bei der Polizei ab. Nach der Feststellung einer kombinierten Persönlichkeitsstörung konnte im Laufe des Gerichtsverfahrens ein okkultistischer Hintergrund als Tatmotiv ausgeschlossen werden. Weil der Angeklagte bereits durch mehrere Körperverletzungsdelikte in Erscheinung getreten war, wird angenommen, dass der Tötungsakt aus dem Affekt heraus entstanden war. Ausschlaggebend für das Urteil sei das Geständnis des Angeklagten gewesen, ohne das sie dieses Verfahren vermutlich nie hätten starten können, so der Richter bei der Urteilsverkündung. Auch wurden im Rahmen der Ermittlungen Chatverläufe des Angeklagten ausgewertet, aus denen ebenfalls die Reue für die Tat erkennbar war. Der Angeklagte wurde nun zu einer insgesamt achtjährigen Freiheitsstrafe und einem mehrjährigen Aufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt.