Geschrieben von Tanita Schebitz
Datum:
Bei der Polizei Northeim konnten in der Bearbeitung des Falles von schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern in Lüdge keine Fehler festgestellt werden, die strafrechtlich bedeutsam sein könnten. Das teilte die Staatsanwaltschaft Göttingen mit. Das Niedersächsische Innenministerium hatte der Polizeiinspektion Northeim erhebliche Versäumnisse im Kontext der Bearbeitung des Falles vorgeworfen. So seien Hinweise vom Jugendamt Northeim nicht eigenständig bearbeitet und nicht an die Staatsanwaltschaft Göttingen weitergeleitet worden. Nach eingehender Prüfung konnte die Staatsanwaltschaft Göttingen jedoch keine strafbare unterlassene Informationsweitergabe feststellen. Eine sofortige Einschaltung der Staatsanwaltschaft Göttingen hätte demnach zu keinem anderen Ergebnis geführt, als es die Befassung der Staatsanwaltschaft Detmold mit dem Fall hervorgebracht hat. Aktuell laufen in dem Fall Anklagen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Landgericht Göttingen, die Strafverfahren dauern an.