Verschärfungen und neue Handlungsspielräume: Niedersachsen passt Corona-Verordnung an
Mit einer Übergangsregelung in der Niedersächsischen Corona-Verordnung sollen die Landkreise und Kreisfreien Städte ab morgen deutlich erweiterte Handlungsspielräume bei wieder steigenden Corona-Inzidenzen erhalten. Wie das Land Niedersachsen mitteilte, sollen zudem noch stärker die Bereiche in den Blick genommen werden, die zuletzt nachweislich zum Anstieg der Infektionszahlen beigetragen haben. Hintergrund der Entscheidung ist der landesweite Inzidenzwert, der sich zwar derzeit auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau befindet, zuletzt jedoch kontinuierlich angestiegen war. Schärfere Maßnahmen sollen nun für Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars gelten. So gilt nun bei einer Inzidenz unter 10 eine Maskenpflicht auch beim Tanzen sowie eine Begrenzung der Kapazität auf 50 Prozent. Bei einer Inzidenz über 10 sollen diese Einrichtungen geschlossen werden. Mehr Spielraum erhalten die Landkreise und Kreisfreien Städte, indem sie nun bei Überschreitung eines in der Landesverordnung festgelegten Inzidenzwertes Bereiche von schärferen Regeln ausnehmen können, wenn die Überschreitung auf andere Bereiche zurückzuführen ist. Dies betrifft nach Angaben des Landes beispielsweise die Gastronomie, die Beherbergung, den Einzelhandel, den Amateursport und auch Kindertageseinrichtungen, weil dort durch regelmäßige Testungen das Infektionsgeschehen gut kontrolliert werden kann und Kindern möglichst weitere Einschränkungen erspart werden sollen. Die Änderungsverordnung tritt morgen in Kraft und gilt wie die gesamte Corona-Verordnung formal bis zum 3. September.