Geldauflagen der Gerichte: 260.000 Euro gingen 2015 an gemeinnützige Einrichtungen
Mehr als 260.000 Euro betrugen im Jahr 2015 die Geldauflagen, die das Landgericht Göttingen gemeinnützigen Einrichtungen zugewiesen hat. 110 Empfänger, die zum Großteil in der Region ansässig sind, konnten im vergangenen Jahr von dem Geld profitieren. Die Geldauflagen sind in Verfahren zustande gekommen, die vor dem Landgericht Göttingen sowie den Amtsgerichten Duderstadt, Einbeck, Göttingen, Hann. Münden, Herzberg, Northeim und Osterode verhandelt wurden. Besonders profitieren konnten im vergangenen Jahr Einrichtungen, die im Bereich der Straffälligen- und Bewährungshilfe tätig sind. Sie bekamen 40.000 Euro. Auch die Hilfe für Suchtgefährdete wurde deutlich stärker unterstützt, als im Jahr 2014. 22.000 Euro wurden ihnen zugewiesen, im Vorjahr betrug die Summe lediglich 450 Euro. Weitere Bereiche waren die Hilfe für Gesundheitsgeschädigte und Behinderte, kirchliche Organisationen und das Sozialwesen. Die Summe der Geldauflagen variiert stark von Jahr zu Jahr, da diese verfahrensabhängig sind.