Mord an einer chinesischen Studentin: Sachverständiger wird nicht abgelehnt
Im Prozess um den Mord an einer chinesischen Studentin in Göttingen hat das Landgericht Göttingen heute den Antrag zur Ablehnung eines der Sachverständigen zurückgewiesen. Die Verteidigung hatte dem Gutachter gestern eine fehlende Bereitschaft, alternativ zu denken, vorgeworfen und auf angebliche wissenschaftliche Mängel in seinem psychiatrischen Bericht hingewiesen. Der Richter wies den Antrag als unbegründet zurück, da das Gutachten auf Grundlage der Aktenlage verfasst worden sei. Die Angeklagte hatte die Mitarbeit an den notwendigen Untersuchungen von Beginn des Prozesses an abgelehnt. Aufgrund fehlender Erkenntnisse konnte der Sachverständige in seinem Gutachten tendenziell keine erheblich verminderte Schuldfähigkeit der Angeklagten feststellen. Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.