Geschrieben von Benita Heukamp
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Der Bürgermeisterkandidat der AfD für Herzberg am Harz, Justin Vogel, wurde nicht zur Wahl zugelassen. Das hat der Stadtwahlausschuss gestern Abend einstimmig entschieden. Grundlage ist eine Prüfung des Landkreises Göttingen in seiner Funktion als Kommunalaufsichtsbehörde. Die Prüfung habe ergeben, so der Wahlausschuss in einer Mitteilung, dass Zweifel an der Verfassungstreue Vogels bestünden. Als Grund wird seine aktive Mitgliedschaft in der AfD angeführt. Allein die Mitgliedschaft in einer als Beobachtungsobjekt geltenden bzw. gesichert extremistisch eingestuften Partei lasse nach Leitfaden des Innenministeriums Zweifel an der Verfassungstreue zu. Im Falle Vogels konnten diese Zweifel nicht ausgeräumt werden. Begründet wird dies durch sein aktives Mitwirken und Mitgestalten der Partei, etwa durch seine Funktion als Kreisverbandsvorsitzender, als Beisitzer im Landesvorstand der Generation Deutschland und auch durch Aktivitäten wie aktive Anwerbung neuer Mitglieder. Der AfD-Kreisverband hält die Begründungen für nicht haltbar. Vogel hat angekündigt, alle verfügbaren Rechtsmittel gegen die in Herzberg getroffene Entscheidung einzulegen. Hintergrund für die Überprüfung des Bürgermeisterkandidaten ist eine Neuerung im niedersächsischen Kommunalwahlgesetz. Ende April wurde beschlossen, dass Bewerber für Ämter von Hauptverwaltungsbeamten auf ihre Verfassungstreue geprüft werden müssen – darunter fällt auch das Amt des Bürgermeisters. Im Kommunalwahlgesetz wurde damit die Möglichkeit eines umfangreicheren Prüfverfahrens als bisher festgeschrieben. Rechtlich besteht keine Einigkeit, wie das neue Verfahren einzuschätzen sei. Da sich viele Prüfungsverfahren gegen Mitglieder der AfD richten, stelle es aus Parteisicht ein „Parteiverbot durch die Hintertür“ dar.