Geschrieben von Benita Heukamp
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Gegen die AfD soll ein Verbotsverfahren eingeleitet werden. Das fordert eine interfraktionelle Resolution, die in die kommende Stadtratssitzung in Göttingen eingebracht werden soll. Gemeinsam fordern die Fraktionen von Bündnis 90/die Grünen, die Göttinger Linke, die Partei/Volt-Ratsgruppe und die SPD damit den Bundestag, die Bundesregierung und den Bundesrat auf, alle nötigen Schritte für ein Verbotsverfahren einzuleiten. Hierfür soll das Bundesverfassungsgericht ein Verfahren aufnehmen, um die Verfassungswidrigkeit der AfD festzustellen und staatliche Parteifinanzierungen einzustellen. Grundlage dafür soll Artikel 21, Absatz 2 des Grundgesetzes sein. Hier werden solche Parteien als verfassungswidrig benannt, welche nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden. In ihrer Begründung der Resolution führen die Ratsfraktionen an, dass die ideologischen und politischen Ziele der AfD nicht mit den Grundprinzipien des Grundgesetzes vereinbar seien. Zudem gefährde sie durch ihre Radikalität sowie ihre strukturellen Verbindungen in rechtsextreme Kreise die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik. Mit der Resolution könne die Stadt ein Zeichen für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, eine vielfältige Gesellschaft und die Unantastbarkeit der Menschenwürde setzen, so die Fraktionen. Die nächste Sitzung des Stadtrats findet am 12. September um 16 Uhr im Göttinger Ratssaal statt.