Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen: Polizei ermittelt nach Schüssen auf Kollegen weiter gegen Großfamilien
Nach den Schüssen auf einen Polizeibeamten Mitte Juni hat die Polizei Göttingen gegen 64 Angehörige der beteiligten Großfamilien Aufenthaltsverbote oder Meldeauflagen ausgesprochen. Zudem gelten 49 Personen als Tatverdächtige; die Mordkommission arbeitet derzeit daran, eine Tatbeteiligung nachzuweisen oder auszuschließen. Das hat die Polizei Göttingen heute mitgeteilt. Die Aufenthaltsverbote richten sich in 14 Fällen gegen Personen, die nicht im Göttinger Stadtgebiet wohnen, 26 weitere Verbote richten sich gegen in Göttingen wohnende oder arbeitende Angehörige der Großfamilien. Die Aufenthaltsverbote sind personenbezogen und umfassen teils das ganze Stadtgebiet, teils einzelne Bereiche. Ein Verstoß gegen das Aufenthaltsverbot wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Den Betroffenen wurde in Anhörungsverfahren die Möglichkeit eingeräumt, Einwände gegen den festgelegten Bereich zu erheben. Die Anordnung gilt je nach Person bis zu drei Monaten. Am 13. Juni wurde ein Polizeibeamter während einer Auseinandersetzung zweier Großfamilien am Weender Tor in Göttingen angeschossen und schwer verletzt. Die Polizei hat daraufhin umfangreiche Ermittlungen eingeleitet. Mit mehreren Maßnahmen – darunter nun auch die Aufenthaltsverbote – sollen das Sicherheitsgefühl der Bürger gestärkt und ein erneutes Aufeinandertreffen der Großfamilien verhindert werden.