Geschrieben von Lasse Dreyer
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Vor dem Amtsgericht Northeim ist ein Prozess um einen Autoaufkleber erneut mit einem Freispruch für den Angeklagten aus Sachsen-Anhalt beendet worden. Es ging um einen Schriftzug mit der Aufschrift „OSSI“, bei dem die Buchstaben „SS“ als verbotene SS-Runen gedeutet wurden. Die Staatsanwaltschaft vermutete eine Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, konnte dem Angeklagten aber nicht nachweisen, dass er sich dessen bewusst war. Das Gericht folgte damit der Einschätzung, dass der Mann den Aufkleber als Anspielung auf die US-Rockband „Kiss“ verstanden hatte. Der Fall war nach einer Revision der Staatsanwaltschaft erneut verhandelt worden, weil das Oberlandesgericht Braunschweig das erste Urteil wegen unzureichender Beschreibung des Aufklebers aufgehoben hatte.