Autozerkratzer von Gericht als schuldunfähig eingestuft
Im Fall des sogenannten Auto-Kratzers aus Göttingen ist nun der Bundesgerichtshof die nächste Instanz. Der 41-Jährige wurde vom Landgericht Göttingen wegen Schuldunfähigkeit nicht verurteilt, sondern in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Ein Gutachten hatte bei ihm eine paranoide Schizophrenie festgestellt. Laut Gericht bestehe die Gefahr, dass der Mann erneut Straftaten begehen könnte. Der Göttinger soll in den vergangenen zwei Jahren Hunderte Autos beschädigt, Wände mit Hakenkreuzen beschmiert und versucht haben, in einem Hochhaus Brände zu legen. Der entstandene Schaden liegt bei mehreren Hunderttausend Euro. Der Prozess lief seit Mai – während der Beweisaufnahme war die Öffentlichkeit zeitweise ausgeschlossen.