Die Behelfsbrücke über den Wendebach zwischen Niedernjesa und Stockhausen wurde offiziell für die Nutzung freigegeben. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat eine nachträgliche Duldung für das provisorische Bauwerk ausgesprochen. Das hat sie heute in einer Mitteilung bekanntgegeben. Voraussetzung dafür war unter anderem, dass alle Unterlagen für eine fachliche Prüfung bei der Landesbehörde vorgelegt werden mussten – darunter ein Baugrundgutachten sowie ein statischer Nachweis für die Brückenkonstruktion. Erst dadurch habe die Landesbehörde prüfen können, ob die Konstruktion alle technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen erfülle. Vor der Freigabe der Brücke seien noch sicherheitsrelevante Nachbesserungen vorgenommen worden. So sei etwa der Überbau gegen ein mögliches Verrutschen gesichert worden.
Die Behelfsbrücke hatte in den vergangenen Monaten für Streitigkeiten gesorgt. Die reguläre Radwegbrücke über den Wendebach ist seit knapp über einem Jahr aus Verkehrssicherheitsgründen gesperrt. Die Behelfsbrücke wurde im Februar in Eigenregie durch den Landkreis Göttingen und die Gemeinde Friedland errichtet. Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sei nach eigener Aussage nicht in diesen Vorgang eingebunden worden.