Blauzungenkrankheit nachgewiesen: Landkreise Göttingen und Northeim sind Teil der Sperrzone
Der Landkreis Göttingen sowie Teile des Landkreises Northeim liegen wegen der Blauzungenkrankheit in einer Sperrzone. Das Blauzungenvirus vom Typ 8 wurde in einem Rinderbetrieb im Kreis Fulda (Hessen) nachgewiesen. Um eine weitere Verbreitung zu verhindern, wurde die Sperrzone im Umkreis von 150 Kilometern eingerichtet. Das teilten das niedersächsische Landwirtschaftsministerium sowie die betroffenen Landkreise mit. Tiere, die für das Blauzungenvirus empfänglich sind, dürfen nur unter bestimmten Bedingungen aus der Sperrzone heraus transportiert werden. Innerhalb der Zone gelten keine Beschränkungen. Die Blauzungenkrankheit ist eine Tierseuche, die Wiederkäuer betrifft. Infizierte Tiere leiden an fieberhaften Erkrankungen; auch Todesfälle sind nicht selten. Übertragen wird das Virus über blutsaugende Stechmücken, die sogenannten Gnitzen. Für Menschen ist das Blauzungenvirus ungefährlich, auch tierische Erzeugnisse können bedenkenlos konsumiert werden. Letztmalig nachgewiesen wurde das Virus vom Typ 8 in einem Rinderbestand im Jahr 2008.