Geschrieben von Carolin Zarske
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Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Klage des Bürgerbegehrens zum Erhalt der Grundschule Bremke in der Gemeinde Gleichen für unzulässig erklärt. Nach Ansicht des Gerichts sei die Klage des Bürgerbegehrens „JA zu 4 Grundschulstandorten in der Gemeinde Gleichen“ unzulässig, weil in der Begründung wichtige Fakten gefehlt hätten. So sei nicht erwähnt worden, dass die Grundschule Bremke seit Jahren nicht ausgelastet war und die Kinder künftig an anderen Schulstandorten ausreichend Platz hätten. Außerdem sei das Ziel des Bürgerbegehrens, nämlich der Erhalt der Schule Bremke, auch rechtlich nicht mehr möglich. Laut einem Beschluss des Rates der Gemeinde Gleichen ist die Schule ab dem Schuljahr 2026/27 rechtlich nicht mehr existent und wird ab dem 01. August mit der Grundschule Diemarden zusammengelegt.