Drei Jahre Haft für Kirchenmitarbeiter wegen Veruntreuung
Das Landgericht Göttingen hat einen früheren leitenden Mitarbeiter des Kirchenamts Northeim zu drei Jahren Haft verurteilt. Er hatte zwischen 2019 und 2024 rund 760.000 Euro Kirchengelder auf private Konten umgeleitet – um damit riskante Aktiengeschäfte zu finanzieren, so die Evangelische Zeitung in einem Beitrag . Die Taten blieben jahrelang unbemerkt, bis ein Bankinstitut die Kirche auf die Unregelmäßigkeiten aufmerksam machte. Vor Gericht gestand der Mann die Taten und entschuldigte sich. Strafmildernd werteten die Richter sein Geständnis sowie seine finanzielle Not – eine von der Verteidigung beantragte Minderung der Schuldfähigkeit wegen Spekulationssucht lehnten sie hingegen ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen.