Gericht kippt Regenwassergebühr in Gieboldehausen
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Niederschlagswassergebühren der Samtgemeinde Gieboldehausen für das Jahr 2024 für rechtswidrig erklärt. Das Gericht gab mehreren Klagen von Grundstückseigentümern statt. Die Gebühr von 0,30 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche sei fehlerhaft berechnet worden. Die Samtgemeinde habe unter anderem eine Kostenüberdeckung aus den Jahren 2021 und 2022 methodisch falsch ausgeglichen und dabei nicht die tatsächliche Zahl der versiegelten Quadratmeter berücksichtigt. Die Samtgemeinde kann beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Berufung beantragen.