Göttingen führt Bettensteuer ab 2027 ein
Wer ab Januar 2027 in Göttingen übernachtet, zahlt drauf: Der Stadtrat hat die Einführung einer Beherbergungssteuer beschlossen. Vier Prozent des Netto-Übernachtungspreises werden fällig — bei 50 Euro also zwei Euro pro Nacht, maximal für sieben aufeinanderfolgende Nächte. Ursprünglich waren fünf Prozent geplant, die Stadt kam der Hotelbranche damit entgegen. Göttingen erhofft sich durch die sogenannte Bettensteuer jährliche Mehreinnahmen von rund 1,5 Millionen Euro — Geld, das in den allgemeinen Haushalt fließt. Die Stadt befindet sich in Haushaltssicherung und ist verpflichtet, alle Einnahmequellen auszuschöpfen. Die Abwicklung soll vollständig digital laufen. Die Details berät der Finanzausschuss am 4. Mai, der Stadtrat entscheidet abschließend am 11. Mai.