Göttingen schärft Waffenverbotszone nach — FDP begrüßt Korrektur, bleibt aber kritisch
Die Waffenverbotszone in der Göttinger Innenstadt wird rechtlich präzisiert und leicht ausgeweitet. Der Stadtrat soll die überarbeitete Verordnung am 11. Mai beschließen. Auslöser war die FDP-Ratsfraktion: Sie hatte erhebliche rechtliche Bedenken gegen die bestehende Verordnung angemeldet und sich durch ein externes Rechtsgutachten bestätigt gesehen, das die aktuelle Regelung als voraussichtlich rechtswidrig eingestuft hatte. Die Stadt hat daraufhin nachgebessert: Neben dem Waffengesetz wird künftig auch das niedersächsische Polizeigesetz als Rechtsgrundlage herangezogen — nötig, weil die Zone auch Gegenstände umfasst, die nur dort geregelt sind. Außerdem war der Kartenmaßstab zur Darstellung der Zone zu ungenau, das wird korrigiert. Inhaltlich wird die Zone an zwei Stellen erweitert: Die Bank auf dem Wall zwischen Weender Tor und Berliner Straße sowie der Treppenaufgang vor der Kita in der Unteren Karspüle kommen neu hinzu. Gemeinsame Kontrollen von Polizei und Stadt hatten dort Handlungsbedarf gezeigt. FDP-Fraktionschef Thorben Siepmann begrüßt die Korrektur ausdrücklich — Eingriffe in Freiheitsrechte müssten auf einem soliden rechtlichen Fundament stehen, das sei bisher nicht der Fall gewesen. Grundsätzlich bleibt die FDP der Waffenverbotszone aber skeptisch gegenüber: Belastbare Belege dafür, dass solche Zonen Messerkriminalität wirksam eindämmen, gebe es nicht. Siepmann bezeichnet die Maßnahme als Symbolpolitik und sieht stattdessen Bund und Länder in der Pflicht — etwa durch bessere Ausstattung von Polizei und Justiz sowie konsequente Strafverfolgung.