Geschrieben von Nico Mader
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Göttinger und Göttingerinnen klagten wegen der Müllgebühren für Restabfälle - und haben jetzt Recht bekommen. Denn das Verwaltungsgericht Göttingen hat entschieden, dass die Stadt einen Fehler bei Ausgleichsbeträgen aus den vergangenen Jahren gemacht hat. Nun muss die Stadt die Müllgebühren für die acht Haushalte neu berechnen, die die Klage eingereicht haben. Die Höhe der beklagten Gebühren liegt zwischen etwas mehr als 100 Euro und fast 4.000 Euro. Alle anderen Müllgebührenbescheide in Göttingen sind nach wie vor gültig, da sie nicht Teil der Klage waren. Die Stadt kann gegen die einzelnen Urteile in Berufung gehen.