Geschrieben von Benita Heukamp
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Wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes wurden Verfahren gegen vier Personen eingeleitet. Anfang der vergangenen Woche wurden in Goslar und Göttingen mehrere asiatische Arbeitnehmer angetroffen, die keine gültigen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen vorweisen konnten. Bei einer Kontrolle der Polizei und des Zolls in Göttingen wurden Restaurants und ein Nagelstudio unter die Lupe genommen. Dabei konnte eine der Personen nur für einen anderen EU-Mitgliedsstaat einen Aufenthaltstitel vorzeigen. Eine zweite Person hatte ein abgelaufenes Schengen-Visum und wurde bereits über das Schengener Informationssystem grenzüberschreitend für Polizeibehörden ausgeschrieben. Die dritte Person konnte sich gar nicht ausweisen und unternahm einen Fluchtversuch. Ihre Identität konnte bislang nicht geklärt werden. Gegen die vier Personen wurden Verfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet, gegen die jeweiligen Arbeitgeber wegen Beihilfe.